Das Hinweisgeberschutzsystem dient dazu, in guter Absicht festgestellte Regelverstöße und Verdachtsmomente nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) intern melden zu können ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Wenn Beschäftigte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Rechtsverstößen erhalten, geraten Sie nicht selten in einen (inneren) Konflikt: Darf oder muss der Verstoß gemeldet werden, oder gehen die Loyalitätspflichten als Beschäftigter vor? Aus Angst vor negativen Folgemaßnahmen werden dann mögliche Rechtsverstöße nicht aufgedeckt. Dem soll das Hinweisgeberschutzgesetz entgegenwirken: Wer Verstöße meldet, soll keine beruflichen Konsequenzen fürchten müssen.
Das Hinweisgeberschutzsystem des Christlichen Sozialwerk Haus Tabor erfüllt diese gesetzlichen Vorgaben des HinSchG vollumfänglich.
Die interne Meldestelle prüft die eingegangenen Meldungen und ergreift die erforderlichen Folgemaßnahmen.
Die interne Meldestelle
Je nach Art der Vorwürfe, der Beweislage und den sonstigen Umständen kommen nach § 18 HinSchG insbesondere diese Folgemaßnahmen in Betracht:
Peter Tissen
Schweibachstraße 15
32816 Schieder-Schwalenberg
Telefonnummer: 0160 8553475
E-Mail: tissenpeter7@gmail.com
Christliches Sozialwerk
Haus Tabor
Bahnhofstraße 29
32816 Schieder
05282 300